Fachanwalt für Familienrecht
Nach der erfolgreichen Ablegung des ersten Staatsexamens nach dem Studium an den Universitäten Konstanz und Heidelberg im Jahre 1998, ist Claus Conradi seit Januar 2001 als Rechtsanwalt zugelassen.
Nur vier Jahre später, im Jahr 2005, erwarb er die Qualifikation zum Fachanwalt für Familienrecht und ist seitdem fast ausschließlich im Bereich des Familienrechts tätig.
Darüber hinaus ist er seit 2007 Kontaktanwalt für den Interessenverband Trennung und Scheidung (ISUV) und bietet für Mitglieder des ISUV besondere Beratungskonditionen an.
Priorität hat für Rechtsanwalt Conradi stets die Durchsetzung der Interessen des Mandanten, wobei nach Möglichkeit eine einvernehmliche gemeinsame Lösung in allen Bereichen, d.h. Unterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich, etc., gefunden werden soll.
Zugeschnitten auf die individuellen Bedürfnisse zeigt er in sämtlichen Belangen die vorhandenen Lösungsmöglichkeiten auf, insbesondere für Mandanten, die mit dem Ehepartner eine gemeinsame Lösung finden wollen.