Erbrecht
Nach erfolgreichem Studium an der Johannes Gutenberg Universität und Referendariat in Mainz ist Fritz Bergemann-Gorski seit 1996 als Rechtsanwalt zugelassen.
Mehrere Jahre war Rechtsanwalt Fritz Bergemann-Gorski Partner in der Kanzlei BKWS wo er sich auf das Rechtsgebiet Erbrecht spezialisierte.
Herr Bergemann unterstützt und berät insbesondere zu den Themen Testamentsgestaltung, Unternehmensnachfolge, Erbauseinandersetzung sowie Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen.
Durch sein gutes Netzwerk mit Notaren und Steuerberatern kann er Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten umfangreich und fundiert vertreten und über den kompletten Prozess begleiten.
Hierbei steht eine individuelle, maßgeschneiderte persönliche und lösungsorientierte Beratung an erster Stelle.
In seiner Freizeit bekleidete er außerdem das Amt des 1. Vorsitzenden des Traditionsvereins VfR Wormatia 08 e.V. und ist auch heute noch dem Verein sehr verbunden.